Aus Anlass des "Tages der Apotheke" rät der ÖAMTC auch die Autoapotheke regelmäßig auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen zu lassen. Die Fachleute in der Apotheke können Auskunft geben, ob die Autoapotheke noch in Ordnung ist.
Club-Jurist Martin Hoffer berichtet außerdem über Beschwerden von Mitgliedern, die mit Beanstandungen seitens der Exekutive wegen angeblich abgelaufener oder unzureichend ausgestatteter Autoapotheken konfrontiert worden sind.
Was mitgeführt werden muss
Für jeden Kraftfahrer in Österreich gilt, dass man ein Verbandszeug mitführen muss, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist. Der ÖAMTC empfiehlt jedenfalls, eine der ÖNORM V 5101 entsprechende Autoapotheke mitzuführen (in ÖAMTC-Shops erhältlich), auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist:
- Dreiecktücher
- Wundauflage
- Verbandtuch
- Heftpflaster
- Pflasterstrips
- Wundschnellverband
- Momentverband
- elastische Mullbinden
- Rettungsdecke
- Verbandschere
- medizinische Einmalhandschuhe
- Notfallbeatmungstuch
- Erste Hilfe Anleitung (Sofortmaßnahmen)
Der Club hilft
Der ÖAMTC verlangt, dass sich die Anbieter von Autoapotheken an die entsprechende ÖNORM halten müssen. Wer sich zu Unrecht beanstandet fühlt, sollte sich - vor dem Bezahlen einer Strafe - mit den Experten der ÖAMTC-Rechtsberatung in Verbindung setzen.
Unabhängig davon rät der Club-Experte regelmäßig einen "Erste Hilfe-Kurs" zu absolvieren, um die wertvollen Hilfsmittel einer Autoapotheke auch richtig einsetzen zu können.
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