Österreich

Jeder Kraftfahrer, auch ein Motorradfahrer, hat laut Gesetz in Österreich "eine Warnweste und ein Verbandszeug mitzuführen, das in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt ist und zur Wundversorgung geeignet ist". Das reicht auch in minimalistischer Ausführung. Eine echte "Autoapotheke" nach ÖNORM V 5101 muss nicht mitgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Stichlberger
ÖAMTC-Rechtsabteilung
Schubertring 1-3, 1010 Wien
Tel.  01 71199 1244

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Mit 1. Mai 2005 wurde in Österreich die Warnwestenpflicht eingeführt. Seit 1. August 2005 wird die Übertretung auch bestraft. "Das ist mit Augenmaß geschehen", zieht ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer eine positive Bilanz. "Wir haben keine einzige Beschwerde bekommen, dass sich jemand ungerechtfertigt bestraft gefühlt hätte."

Sichtbarkeit um das Fünffache erhöht

"Die reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit einer Person um das Fünffache", begrüßt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer die Warnwestenpflicht. Er empfiehlt, für jeden Autoinsassen eine Warnweste mitzuführen. Sehen Sie auch das Video mit den Tipps und Infos des ÖAMTC-Juristen.

 

Mini-Warnwesten

Der Club hat auch für Kinder vorgesorgt und bietet österreichweit Mini-Warnwesten an. "Eine Nichteinhaltung der Warnwestenpflicht geht auf Kosten der eigenen Sicherheit und man riskiert außerdem Strafen", sagt Hoffer. Damit die neue Vorschrift für Autofahrer nur Vorteile bringt, informieren die Club-Experten über die wichtigsten Punkte:

  • Was Warnwesten kosten und worauf man beim Kauf achten muss:
    Die Jacken dürfen gelb, rot oder orange sein und müssen der ÖNORM EN 471 entsprechen. Ob dem so ist, sieht man am Etikett der Jacke. Die gelben Warnwesten des ÖAMTC entsprechen der ÖNORM und sind für Mitglieder wie Nichtmitglieder um 2,90 Euro erhältlich. Die Kinder-Mini-Sicherheitswesten gibt es in zwei Größen für Kindergartenkinder bis sechs Jahre und Schulkinder bis 15 Jahre. Zu jeder Warnweste gibt es beim Club die Sicherheits-Card mit Tipps bei Panne und Unfall.
  • Wie viele Warnwesten man im Auto mitführen muss:
    Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste für den Lenker. Der ÖAMTC empfiehlt aber im Sinne der Sicherheit aller Autoinsassen, für jeden Passagier eine Schutzweste mitzuführen.
    "Auch Motorradlenker sollten zu ihrem eigenen Schutz eine Warnweste mitführen und im Notfall nützen. Jeder, der sich auf dem Pannenstreifen und der Fahrbahn aufhält, macht sich mit Warnweste fünfmal sichtbarer. Keiner sollte auf dieses Sicherheitsplus verzichten", appelliert der ÖAMTC-Experte an alle Verkehrsteilnehmer.
    Der Club hat auch für Kinder vorgesorgt und bietet österreichweit "Mini-Warnwesten" an. an die Eigenverantwortung der Autofahrer.
  • Die Tragepflicht für Warnwesten:
    Die Warnwesten müssen von den Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält.
  • Das sind die Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung:
    Sowohl das Nicht-Mitführen als auch das Nicht-Tragen der Westen wird geahndet. Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer Anzeige reicht bis zu 5.000 Euro. "In der Praxis werden 14 Euro verrechnet", sagt der ÖAMTC-Jurist.
 

Aus Anlass des "Tages der Apotheke" rät der ÖAMTC auch die Autoapotheke regelmäßig auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen zu lassen. Die Fachleute in der Apotheke können Auskunft geben, ob die Autoapotheke noch in Ordnung ist.

Club-Jurist Martin Hoffer berichtet außerdem über Beschwerden von Mitgliedern, die mit Beanstandungen seitens der Exekutive wegen angeblich abgelaufener oder unzureichend ausgestatteter Autoapotheken konfrontiert worden sind.

Was mitgeführt werden muss

Für jeden Kraftfahrer in Österreich gilt, dass man ein Verbandszeug mitführen muss, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist. Der ÖAMTC empfiehlt jedenfalls, eine der ÖNORM V 5101 entsprechende Autoapotheke mitzuführen (in ÖAMTC-Shops erhältlich), auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist:

 

  • Dreiecktücher
  • Wundauflage
  • Verbandtuch
  • Heftpflaster
  • Pflasterstrips
  • Wundschnellverband
  • Momentverband
  • elastische Mullbinden
  • Rettungsdecke
  • Verbandschere
  • medizinische Einmalhandschuhe
  • Notfallbeatmungstuch
  • Erste Hilfe Anleitung (Sofortmaßnahmen)

Der Club hilft

Der ÖAMTC verlangt, dass sich die Anbieter von Autoapotheken an die entsprechende ÖNORM halten müssen. Wer sich zu Unrecht beanstandet fühlt, sollte sich - vor dem Bezahlen einer Strafe - mit den Experten der ÖAMTC-Rechtsberatung in Verbindung setzen.

Unabhängig davon rät der Club-Experte regelmäßig einen "Erste Hilfe-Kurs" zu absolvieren, um die wertvollen Hilfsmittel einer Autoapotheke auch richtig einsetzen zu können.